| | | Gesünder bauen, gesünder wohnen |
 | Unsere Mitglieder raten: Eine umfassende Hausuntersuchung kann helfen Gesundheitsbeschwerden aufzuklären und zu mindern. Eine prädestinierte Innenraumanalyse deckt verborgene Schadstoffe auf.
Wer hat nicht einen Fall in seiner Familie oder im Bekanntenkreis, wo durch Schadstoff- oder Schimmelbelastungen im Wohnbereich schwere gesundheitliche Problem wie Allergien aufgetreten sind?
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| | Grundstückskauf - Worauf sollte geachtet werden? |
 | Steht ein Grundstückskauf ins Haus, denken viele Bauherren mangels Fachwissen und qualitativer Beratung nur an die Lage und den Preis. Doch jeder Sachverständige weiss, dass es eine Vielzahl entscheidender Kriterien zu beachten gibt, bevor ein Kauf erfolgen sollte.
Die DESAG empfiehlt: lassen Sie ein Grundstück vor dem Kauf von einem Sachverständigen unter die Lupe nehmen. Ein Sachverständiger der DESAG achtet auf Kriterien wie Bodenbeschaffenheit, mögliche Altlasten und Dienstbarkeiten. Eine gründliche Begutachtung von Grundbuch und Bebauungsplan sollte auch erfolgen.
Die Einsichtnahme in das Grundbuch ist der wichtigste Schritt vor einem Kauf, da hier evtl. vorhandene Dienstbarkeiten, wie ein Wegerecht für einen Nachbarn oder Rechte für öffentliche Versorgungsleitungen, eingetragen sind. Erst im Grundbuch erfährt der Verkäufer, ob ein Grundstück nach dem Kauf sein Eigen ist.
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 | Werden Baumängel rechtzeitig erkannt, können Bauschäden nachhaltig vermieden werden.
Die Mehrheit aller Bauschäden könnte vermieden werden, wenn die Schadensursachen in Form von schweren Mängeln rechtzeitig, also vor bzw. während der Bauausführung von den Bauherren bzw. Ihren Beratern erkannt würde.
Baumängel sind Pannen und fehlerhafte Durchführungen, welche unvermeidlich jeden Bau begleiten. Die DESAG - Deutsche Sachverständigen Gesellschaft empfiehlt eine gründliche Bauabnahme in Begleitung eines Sachverständigen, welcher Schäden sofort erkennt, diese in einem korrekten Abnahmeprotokoll erfasst und somit eine gesicherte Bauabnahme garantieren kann.
Die häufigsten Probleme, mit denen sich Erwerber von Eigentumswohnungen oder Häusern herumschlagen, sind:
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| | Fehlende Baurechnung? – Probleme bei der Gewährleistung! |
 | Regelmäßig stolpern Gutachter bei Haftungsfragen von Bauherren über formale Probleme, wenn Baurechnungen fehlen.
Im Falle eines Gewährleistungsanspruches bei einem oder mehreren Baumängeln muss die Rechnung vorhanden sein. Je nach Länge der Gewährleistungsfrist richtet sich die Aufbewahrungszeit der Rechnung. Vielfach können Gewährleistungsansprüche nicht geltend gemacht werden, weil durch Unachtsamkeit oder auch Schwarzarbeit keine Rechnungen vorhanden sind.
Bauherren müssen auf Rechnungen bestehen, diese ordnungsgemäß aufbewahren und auch sicherstellen, dass diese in formaler Hinsicht korrekt sind.
Folgende Punkte gehören zu einer ordentlichen Rechnung:
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| | Die häufigsten Irrtümer zum Thema Mängelhaftung |
 | Beim Thema Mängelhaftung kommt es immer wieder zu Fehldeutungen zwischen Käufer und Verkäufer. Im Folgenden werden die häufigsten Irrtümer aufgezeigt:
Sie wenden sich mit Ihrer mangelhaften Ware an den Verkäufer, dieser verweist Sie an den Hersteller der Ware.
Immer wieder hört man von Unternehmen, welche auf die so genannte „Abwimmeltaktik“ zurückgreifen, welche natürlich falsch ist. Ihr Vertragspartner, und somit erster Ansprechpartner bei einem Mangel, ist der zuständige Verkäufer. Sie müssen den Mangel einer Ware immer gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Anders verhält es sich nur bei der Herstellergarantie, welche jedoch nichts mit einer Mängelhaftung zu tun hat. Die Übernahme einer Garantie als zusätzliche, freiwillige Leistung eines Herstellers oder eines Verkäufers wird durch spezielle Regelungen, den so genannten Garantiebedingungen, im Vertrag oder auf einer Garantiekarte geregelt.
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