| | | Energieausweis schnell handeln = sparen |
 | Seit dem 1. Juli müssen Hausbesitzer bei Verkauf oder Neuvermietung Ihrer Immobilie einen Energieausweis vorlegen können. Bis zum 01. September diesen Jahres können Hausbesitzer dabei zwischen dem vergleichsweise günstigen verbrauchsorientierten Energieausweis und dem umfangreicheren und teureren bedarfsorientierten Energieausweis wählen. Da der verbrauchsorientierte Energieausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren besitzt, stellt sich dieser als die zur Zeit günstigere Variante für den Hausbesitzer dar. Also handeln Sie schnell!
Die Pflicht zum Energieausweis
Die Entwicklungen auf dem Energiemarkt führen zur Sensibilisierung im Umgang mit unserem Energieverbrauch und beeinflussen unsere Entscheidungen im Alltag. Auch bei der Wahl unseres Wohnraums spielt der Energieverbrauch ein tragende Rolle. In dieser Hinsicht ist es von Vorteil, dass Vermieter und Verkäufer von Immobilien den Energieverbrauch nicht nur zu überwachen sondern diesen auch zu dokumentieren. Aufgrund der EnEV 2007 sind Interessenten einer Immobilie vor einem möglichen Vertragsschluss über die energetische Qualität (also mögliche Wärmeverluste und die damit verbundenen Energiekosten) des Objekts zu informieren.
Der Käufer oder Mieter einer Immobilie erhält somit die theoretische Möglichkeit ökologische und ökonomische Betrachtungen in die Findung einer passenden Immobilie einfließen zu lassen. Ob und in wie weit ein tatsächlicher und verbindlicher Rückschluss auf den reellen Energieverbrauch oder die Ratsamkeit bzw. die Art von Modernisierungen möglich ist, wird in Fachkreisen diskutiert.
Tatsache ist, dass Vermieter und Verkäufer für die verschiedensten Gebäudetypen einen Energieausweis vorlegen müssen. Die Pflicht zur Vorlage wird für fast jedes beheizte Gebäude und in drei Etappen, zum 01.07.2008, 01.01.2009 und zum 01.07.2009 umgesetzt.
Beim Energieausweis gibt es zwei Modelle deren Form und Inhalt klar strukturiert und fest vorgeschrieben sind. Unterschiede finden sich nur in den Fristen der Einführung, je nach Baujahr (Alt- oder Neubau) und nach Gebäudetyp (Wohn- oder Gewerbeimmobilie).
Für einen schnellen Überblick nutzen Sie bitte die folgende Tabelle:
Wohngebäude – Baujahr bis 1965 – Energieausweis wird benötigt ab dem 01.07.2008
Wohngebäude – Baujahr nach 1965 – Energieausweis wird benötigt ab dem 01.01.2009
Sonstige Gebäude – Baujahr unabhängig - Energieausweis wird benötigt ab dem 01.07.2009
Wichtige Infos rund um den Energieausweis
Sie besitzen ein Eigenheim? Sie nutzen dieses für sich und Ihre Familie? Sie planen keinen Verkauf, keine Vermietung oder Verpachtung Ihrer Immobilie? Wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten konnten, können Sie aufatmen: Sie benötigen keinen Energieausweis!
Sie sind Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie und haben vor den oben genannten Terminen einen Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag geschlossen? Auch hier gilt, Sie benötigen keinen Energieausweis!
Für alle anderen gelten die oben genannten Fristen und die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises.
Der Energieausweis bietet die Möglichkeit eines überschlägigen Vergleichs von Gebäuden und deren energetischer Qualität. Er dient nicht als Zertifikat für garantierten Energieverbrauch oder zur Rechtfertigung von Ansprüchen auf Modernisierungen des Objekts.
Die verschiedenen Ausweise
Der Energieausweise auf Basis der Verbrauchswerte: Bei diesem Ausweistyp werden die witterungsbereinigten Verbrauchsdaten eines bestehenden Gebäudes ermittelt.
ie Erfassung findet über die Formulare der Anhänge 6, 7 oder 9 der EnEV 2007 statt:
Wohngebäude - Heizung und zentrale Warmwasserbereitung in Kw/h pro Jahr und je m² Gebäudenutzfläche. Bei der Nutzflächenermittlung darf die Wohnfläche mit dem Faktor 1,2 und bei Gebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten und beheiztem Keller mit dem Faktor 1,35 multipliziert werden.
Nichtwohngebäude - Heizung, Warmwasser, Klimatisierung, Lüftung und fest installierte Beleuchtung werden in Kw/h pro Jahr und je m² Nettogrundfläche erfasst
Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, sind die Verbrauchsdaten auf Basis von Heizkostenabrechnungen oder Abrechnungen des Energielieferanten für mindestens 3 fortlaufende Abrechnungszeiträume zu berücksichtigen um einen Durchschnittswert ermitteln zu können. Die Erfassung soll einen großen Zeitraum berücksichtigen um unterschiedliches Nutzerverhalten oder evtl. Leerstände auszugleichen.
Abschließend werden die Daten einer Witterungsbereinigung nach den anerkannten Regeln der Technik (VDI 3807) unterzogen, um eine energetische Bewertung und Vergleichbarkeit unabhängig von lokalen klimatischen Bedingungen zu ermöglichen.
Der Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs:
Im Falle eines Neubaus oder Änderungen an der Gebäudebeschaffenheit sind Energieausweise auf der Basis des Energiebedarfs zu erstellen. Die für den Energieausweis erforderlichen Berechnungen und Angaben sind in § 3 und 4 der EnEV 2007 und durch die Mustervorlagen in Anhang 6 bis 8 vorgegeben.
Wird der Energieausweis im Zusammenhang mit einem Mieter- oder Eigentümerwechsel gefordert, kann der Eigentümer notwendige Gebäudedaten selbst erfassen und diese dem Aussteller zur Verfügung stellen. Durch dieses Vorgehen wird eine Vereinfachung der Ausstellung und eine Kostenreduzierung aufgrund der Vermeidung von Ortsterminen erreicht. Angemachte Angaben sind durch den Aussteller einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
Die Ausstellungsberechtigten
Durch § 21 der EnEV 2007 wird geregelt, dass die folgenden Personen zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude berechtigt sind:
Hochschulabsolventen aus den folgenden Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Hochbau, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Gebäudetechnik
Handwerksmeister au den Bereichen Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen
Handwerker die berechtigt sind ein Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben
Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker aus en Bereichen Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik und Hochbau
Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Innerhalb des Studiums einen Schwerpunkt im Bereich Energieeinsparungen am Bau
Im Anschluss an das Studium eine zweijährige Berufserfahrung im bau- und anlagentechnischen Bereich
Eine der Anlage 11 der EnEV 2007 entsprechende Fortbildung
Eine gewerksunabhängige Bauvorlageberechtigung liegt vor
Eine Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude besteht nur für Hochschulabsolventen aus den folgenden Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Hochbau, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder Gebäudetechnik
Die Ausstellungsberechtigung für Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden ist nicht durch die EnEV 2007 sondern auf Ebene der Bundesländer geregelt.
Jetzt handeln und sparen
Zurzeit ist der im Vergleich teure bedarfsorientierte Energieausweis nur bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden und bei Gebäuden bis vier Wohneinheiten, vor dem 01.11.1977 errichtet und seitdem nicht saniert, notwendig.
Innerhalb der Einführungsphase bis zum 30.09.2008 darf alternativ der günstigere verbrauchsorientierte Energieausweis genutzt werden. Zwar ist die Aussagekraft im Bereich zwischen deutlich geringer bis mangelhaft anzusiedeln, dafür ist ein ökonomischer Vorteil gegeben, welcher vom sparsamen Immobilienbesitzer genutzt werden sollte.
Unabhängig von Ihrer Aussagekraft sind beide Varianten zulässig, rechtlich gleichwertig und vor allem 10 Jahre gültig.
Seriöse Angebote zur Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises finden Sie sich bereits ab knapp 30 - 50 €. Eher Zweifelhafte Angebote finden sich bei den Onlineangeboten für bereits unter 10 €. Hier haben wir bereits in der Vergangenheit umfangreich berichtet. Im Zweifelsfall befragen Sie Ihre zuständige Verbraucherzentrale.
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